AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DuW family ℅ Druck und Werte GmbH (im Folgenden DuW family)
Die DuW family ist alleiniger Vertragspartner bei der Abwicklung der Aufträge.
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die DuW family erbringt alle Dienstleistungen auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die DuW family hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die DuW family entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.
- Die DuW family behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderung tritt in Kraft, wenn sie auf der Internetseite bekanntgegeben worden ist.
§2 Angebot – Preise
- Die im Angebot der DuW family genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 4 Wochen nach Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
- Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch erneute Probedrucke (Proofs), die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Anfragen, Beratungsdienstleistungen, Entwürfe, Muster, Probedrucke/Proofs, Änderung angelieferter und/oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, sind vom Auftraggeber zu bezahlen, auch dann, wenn der zugrundeliegende Auftrag nicht erteilt wird.
§3 Lieferung der Zuarbeiten
Werden die Zuarbeiten nicht zu dem vorgesehenen Termin einwandfrei und vollständig angeliefert, ist die DuW family nicht verpflichtet, den bestätigten Liefertermin und den vereinbarten Angebotspreis zu garantieren. Sollten Mehrkosten oder Verzögerungen durch nicht korrekte Anlieferung der Zuarbeiten entstehen, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird unverzüglich über die anfallenden Kosten informiert.
§4 Vertragsabbruch
Die DuW family behält sich das Recht vor, Aufträge wegen ihres gesetzeswidrigen Inhalts nicht auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt des Druckerzeugnisses gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.
§5 Zahlung, Abschlagszahlung
- Die DuW family stellt mit Abschluss des Auftrags eine Rechnung an den Auftraggeber. Die Rechnungsstellung erfolgt zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt.
- Soll die Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers einem Dritten gelegt werden, so gilt der Auftraggeber weiterhin als Vertragspartner der DuW family und wird in Anspruch genommen, wenn der Dritte mit der Zahlung in Verzug gerät.
- Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage, sofern nicht anders vereinbart.
- Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die DuW family Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ergebnisse oder Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der DuW family auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
- Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb des Zahlungsziels den Preis einschließlich der Nebenkosten, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
§6 Lieferung von Druckobjekte
- Die Lieferung von Druckobjekten erfolgt an den Auftraggeber oder an die im Auftrag angegebenen und vom Auftraggeber genannten Lieferadressen.
- Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an das den Transport durchführende Unternehmen übergeben worden ist.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der DuW family ausdrücklich bestätigt werden.
- Verzögert die DuW family die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der DuW family zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
- Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der DuW family als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der DuW family ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Kreationen, Ideen etc. und auch gelieferte Waren bleiben das Eigentum der DuW family bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der DuW family gegenüber dem Auftraggeber.
§8 Beanstandungen – Gewährleistungen
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Belegexemplare schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist die DuW family zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die DuW family dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. digitale Proofs, Andrucke) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die DuW family nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
§9 Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der DuW family; insoweit haftet sie nur für den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Nutzer, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
- Insbesondere übernimmt die DuW family keine Haftung dafür, dass die zur Verfügung gestellten Internetseiten jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind. Dies gilt besonders, soweit der Zugriff auf das Angebot der DuW family aufgrund von Störungen beeinträchtigt oder aufgehoben ist, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches der DuW family liegen.
§10 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (§ 8 und 9) verjähren mit Ausnahme der unter § 9 Abs. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit die DuW family arglistig gehandelt hat.
§11 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§12 Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der DuW family nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu erledigen.
§13 Gewerbliche Schutzrechte -Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die DuW family von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
§14 Rechtswahl – Gerichtsstand – Wirksamkeit
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz der DuW family, Leipzig.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Bei einer unwirksamen Bestimmung findet eine solche Bestimmung Anwendung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine etwaige Regelungslücke.